Teilnahmebedingungen

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Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb Naturpark Knüll

Ausrichter de Fotowettbewerbs ist der Naturpark Knüll. Der Wettbewerb findet statt vom 16.06.-31.07.2021

Wer darf Bilder hochladen und am Fotowettbewerb teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind volljährige Amateur- und Berufsfotografen (m/w/d) (nachfolgend Fotografierende genannt). Minderjährige Teilnehmende bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Welche Bilder sind zugelassen?

Die für den Fotowettbewerb eingestellten Fotos müssen im Naturpark Knüll aufgenommen sein und sollen die Schönheit und Vielfalt von Natur, Landschaft, Geologie und Boden, Pflanzen und Tieren sowie Kultur und Naturerlebnis im Knüll widerspiegeln. Es dürfen nur eigene Fotos hochgeladen werden. Fotos mit eingefügten Hinweisen auf den Urheber sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso sind Bildmontagen, also Fotos mit nachträglich eingefügten oder entfernten bildaussagerelevanten Motivteilen, von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Fotodateien sollen möglichst im .jpg-Format gespeichert sein und eine Auflösung von 300 dpi haben. Die maximale Bildgröße sind 10MB, die maximale Bildbreite 5000 Pixel, die maximale Bildhöhe 5000 Pixel. Erlaubte Dateitypen sind .jpg, .tif, .png. Beim Hochladen sind die Fotos mit einem Titel sowie Angaben zum Aufnahmeort und dem Aufnahmedatum zu versehen. Gerne können Sie auch eine individuelle Beschreibung zu Ihrem Foto ergänzen. Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z.B. politischer oder pornografischer Natur) sind nicht zugelassen. Die Ausrichter behalten sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Portal zu entfernen sowie den Fotografen zu sperren und ihm ein virtuelles „Hausverbot“ zu erteilen.

Die Fotografierenden räumen dem Naturpark Knüll das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese Fotos in jeder bekannten Art und Weise für die Öffentlichkeitsarbeit und Marketingzwecke des Naturparks Knüll zu nutzen. Hierzu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, die Ausstellung (z.B. in Besuchereinrichtungen), Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Onlinezugänglichmachung auf Webseiten, Social Media-Kanälen, in Flyern, Broschüren, Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen durch den Naturpark Knüll oder in seinem Auftrag und in seinem Interesse durch von ihm entsprechend lizenzierten anderen Unternehmen, z.B. Verlagen. Eine Nutzung für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die nicht ausschließlich den Zwecken des Naturparks Knüll dient, wird im Einzelfall mit dem Nutzer abgestimmt.

Unterlizensierung

Die Verwendung der prämierten Fotos als Pressefotos durch den Naturpark Knüll ist zulässig. Das bedeutet, dass der Naturpark Knüll Zeitungen und Zeitschriften, Social Media-Kanälen sowie Online-Nachrichtenseiten und -Portalen die Nutzung der Fotos entgeltfrei zum Zweck der Berichterstattung über den Naturpark Knüll und seine Partner gestatten kann.  

Urheberpersönlichkeitsrecht

Die Fotos werden vom Naturpark Knüll inhaltlich weder bearbeitet noch verändert. Lediglich verwendungszweckbedingte technische Anpassungen und Änderungen (z. B. Spiegelungen, Bildbeschnitt ohne Änderung der Bildaussage) sind zulässig.

 Die Verwendung der Fotos erfolgt mit einem Urhebervermerk, der den Namen des Fotografen (sofern er und in der Form wie er beim Hochladen der Fotos angegeben wurde) bzw. den Nutzernamen des Bildautoren enthält.

Rechte am Motiv Ihrer Fotografien – Rechte Dritter

Sie stellen den Naturpark Knüll von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese gegebenenfalls wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildnisrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Usern übermittelten Fotos gegen den Naturpark Knüll geltend machen.

 Personenaufnahmen dürfen nicht heimlich ohne oder gegen den Willen der abgebildeten Personen entstanden sein oder die Personen in privaten oder intimen Situationen zeigen. Bei Aufnahmen von Personen sollte den Fotografierenden zu ihrer eigenen Sicherheit deren Einwilligung vorliegen, diese Fotos im Fotoportal nach dessen Bedingungen hochzuladen. Bei Aufnahmen von Personen unter 18 Jahren bedarf es der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, also in der Regel beider Elternteile.

Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Punkte aus den Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb als ungültig herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Enthalten diese Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb Lücken, so gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

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